Fahren oder nicht fahren? – Wie berechnet man den Grad der Blutalkoholkonzentration?

Fahren oder nicht fahren? – Wie berechnet man den Grad der Blutalkoholkonzentration?

Wie errechnet man bei sich aus der Menge des getrunkenen Alkohols die maximal mögliche Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille?

Schritt 1:
Zunächst errechnet man die Gramm Alkohol, die in der getrunkenen Alkoholmenge enthalten sind. Dazu multipliziert man den Alkoholgehalt des Getränks, der auf der Flasche in Volumenprozent (Vol.%) angegeben ist, mit 0,79. Auf diese Weise erhält man die Gramm Alkohol, die in 100 Milliliter des Getränks enthalten sind und kann damit ausrechnen, wie viel Gramm Alkohol in der insgesamt konsumierten Alkoholmenge enthalten waren.

Fallbeispiel hierzu:

  • Getrunken worden sind 2 halbe Liter Bier, 1 viertel Liter Weißwein und 1 einfacher Schnaps.
  • Das getrunkene Bier hatte laut Angabe auf der Flasche 4,8 Vol. %.  4,8 multipliziert mit 0,79 ergibt 3,79.  Das bedeutet, in 100 Milliliter des getrunkenen Biers sind 3,79 Gramm Alkohol enthalten. 1 halber Liter Bier, das sind 500 Milliliter, enthält also 18,95 Gramm Alkohol (= 3,79 Gramm Alkohol multipliziert mit 5) und  2 halbe Liter Bier enthalten somit 37,9 Gramm Alkohol (= 18,95 Gramm Alkohol multipliziert mit 2).
  • Der getrunkene Weißwein hatte laut Angabe auf der Flasche 11 Vol.%.  11 multipliziert mit 0,79 ergibt 8,69.  Das bedeutet, in 100 Milliliter des getrunkenen Weins sind 8,69 Gramm Alkohol enthalten. 1 viertel Liter Wein, das sind 250 Milliliter, enthält also 21,72 Gramm Alkohol (= 8,69 Gramm Alkohol multipliziert mit 2,5).
  • Der getrunkene Schnaps hatte laut Angabe auf der Flasche 40 Vol %.  40 multipliziert mit 0,79 ergibt 31,6.  Das bedeutet, in 100 Milligramm des getrunkenen Schnapses sind 31,6 Gramm Alkohol enthalten. 1 einfacher Schnaps (= 20 Milliliter) enthält also 6,32 Gramm Alkohol (= 31,6 Gramm Alkohol geteilt durch 5).

Insgesamt sind somit 65,94 Gramm Alkohol (= 37,9 Gramm plus 21,72 Gramm plus 6,32 Gramm) getrunken worden.

 

Schritt 2:
Nachdem man die konsumierte Menge Alkohol in Gramm errechnet hat, muss man sein reduziertes Körpergewicht in Kilogramm bestimmen. Dazu wird das Körpergewicht in Kilogramm multipliziert,

  • mit 0,7 wenn man ein Mann ist und
  • mit 0,6, wenn man eine Frau ist.

Fallbeispiel hierzu:
Das reduzierte Körpergewicht beträgt,

  • bei einem 80 Kilogramm schweren Mann 56 Kilogramm (= 80 multipliziert mit 0,7) und
  • bei einer 55 Kilogramm schweren Frau 33 Kilogramm (= 55 multipliziert mit 0,6).

Schritt 3:
Teilt man jetzt die konsumierte Menge Alkohol in Gramm (vgl. Schritt 1) durch das reduzierte Körpergewicht (vgl. Schritt 2), erhält man den sich daraus ergebenden Promillewert (= Widmark-Formel).

Fallbeispiel:
Legt man die obigen Fallbeispielswerte unter Schritt 1 und Schritt 2 zugrunde, ergibt sich bei der konsumierten Alkoholmenge von 65,94 Gramm,

  • für einen 80 Kilogramm schweren Mann ein Wert von 1,17 Promille (= 65,94 Gramm Alkohol geteilt durch das reduzierte Körpergewicht von 56 Kilogramm) und
  • für eine 55 Kilogramm schwere Frau ein Wert von 1,99 Promille (= 65,94 Gramm Alkohol geteilt durch das reduzierte Körpergewicht von 33 Kilogramm).

 

Schritt 4:
Von dem in Schritt 3 ermittelten jeweiligen Promillewert sind nunmehr noch abzuziehen,

  • die Alkoholmenge, die abgebaut wird, bevor sie in den Blutkreislauf gelangt (= das sogenannte Resorptionsdefizit) und
  • der Alkohol, den der Körper seit Beginn der Alkoholaufnahme (= Trinkbeginn) bereits wieder abgebaut hat.

Da diese Werte unterschiedlich hoch sein können – das sogenannte Resorptionsdefizit kann zwischen 10 % und 30 %, der stündliche Alkoholabbau zwischen 0,1 Promille sowie maximal 0,29 Promille betragen – und die individuellen Werte nicht feststellbar sind, muss man sich an dieser Stelle entscheiden, ob man

  • seine theoretisch höchstmögliche BAK oder
  • seine Mindest-BAK

errechnen will.

Will man seine theoretisch höchstmögliche BAK errechnen, muss man von dem unter Schritt 3 ermittelten Promillewert als Resorptionsdefizit 10 % abziehen und als Abbauwert pro Stunde 0,1 Promille von Trinkbeginn an.

Berechnungsbeispiel hierzu:
Legt man die im Schritt 3 ermittelten Promillewerte zugrunde (1,17 Promille bei dem Mann und 1,99 Promille bei der Frau) und lag der Trinkbeginn 3 Stunden zurück, ergäbe dies,

  • bei dem Mann, ausgehend von 1,17 Promille, abzüglich des Resorptionsdefizits von 10 % hiervon (= 0,11 Promille) zunächst ein Wert von 1,06 Promille (= 1,17 Promille abzüglich 0,11 Promille) und abzüglich eines Mindestabbauwertes von stündlich 0,1 Promille ab Trinkbeginn (= 0,3 Promille für die 3 Stunden) letztlich eine theoretisch höchstmögliche BAK von 0,76 Promille.
  • bei der Frau, ausgehend von 1,99 Promille, abzüglich des Resorptionsdefizits von 10 % hiervon (= 0,19 Promille) zunächst ein Wert von 1,80 Promille (= 1,99 Promille abzüglich 0,19 Promille) und abzüglich eines Mindestabbauwertes von stündlich 0,1 Promille ab Trinkbeginn (= 0,3 Promille für die 3 Stunden) letztlich eine theoretisch höchstmögliche BAK von 1,50 Promille.

Will man dagegen seine Mindest-BAK errechnen, muss man von dem unter Schritt 3 ermittelten Promillewert als Resorptionsdefizit 30 % abziehen und als Abbauwert pro Stunde 0,2 Promille von Trinkbeginn an sowie als einmaligen Sicherheitszuschlag (nochmals) 0,2 Promille.

Berechnungsbeispiel hierzu:
Legt man die im Schritt 3 ermittelten Promillewerte zugrunde (1,17 Promille bei dem Mann und 1,99 Promille bei der Frau) und lag der Trinkbeginn 3 Stunden zurück, ergäbe dies,

  • bei dem Mann, ausgehend von 1,17 Promille, abzüglich des Resorptionsdefizits von 30 % hiervon (= 0,35 Promille) zunächst ein Wert von 0,82 Promille (= 1,17 Promille abzüglich 0,35 Promille) sowie abzüglich eines Abbauwertes von stündlich 0,2 Promille ab Trinkbeginn (= 0,6 Promille für die 3 Stunden) ein Wert von 0,22 Promille und abzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0,2 Promille hiervon, eine Mindest-BAK von 0,02 Promille.
  • bei der Frau, ausgehend von 1,99 Promille, abzüglich des Resorptionsdefizits von 30 % hiervon (= 0,59 Promille) zunächst ein Wert von 1,40 Promille (= 1,99 Promille abzüglich 0,59 Promille) sowie abzüglich eines Abbauwertes von stündlich 0,2 Promille ab Trinkbeginn (= 0,6 Promille für die 3 Stunden) ein Wert von 0,80 Promille und abzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0,2 Promille hiervon, eine Mindest-BAK von 0,60 Promille.

Das Ergebnis des Fallbeispiels zeigt:

  • Die BAK eines 80 Kilogramm schweren Mann, der 2 halbe Liter Bier, 1 viertel Liter Weißwein und 1 einfachen Schnaps getrunken hat, beträgt 3 Stunden nach Trinkbeginn noch mindestens 0,02 Promille, kann aber auch noch 0,76 Promille betragen.
  • Die BAK einer 55 Kilogramm schweren Frau, die dieselbe Menge Alkohol getrunken hat, beträgt 3 Stunden nach Trinkbeginn dagegen noch mindestens 0,60 Promille und kann auch noch 1,50 Promille betragen.

Link zum Promillerechner der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
http://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/promillerechner/

 

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