Arbeitsunfall wenn Taxifahrer niedergeschossen wird?

Arbeitsunfall wenn Taxifahrer niedergeschossen wird?

Der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hat in einem Fall,

  • in dem ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) kraft Gesetzes versicherter Taxifahrer Personen, die sich lautstark dem Taxistand näherten, zur Ruhe aufgefordert hatte und daraufhin von einer dieser Personen niedergeschossen sowie schwer verletzt worden war,

 

entschieden (Az.: L 9 U 41/13),

  • dass dies jedenfalls dann von der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII anzuerkennen ist, wenn
    • kein privates Überfallmotiv vorlag und
    • der Taxifahrer aus betriebsbezogenen Gründen gehandelt hat, was hier der Fall war, weil der Senat davon ausging, dass der Taxifahrer einen störungsfreien Taxibetrieb sicherstellen sowie verhindern wollte, dass potentielle Kunden durch den Lärm abgeschreckt werden.

 

Das hat die Pressestelle des Hessischen Landessozialgerichts am 21.07.2015 – 13/15 – mitgeteilt.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Farbeitsunfall-wenn-taxifahrer-niedergeschossen-wird%2F">logged in</a> to post a comment