Mit Urteil vom 30.12.2022 – 2 O 200/22 – hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Ravensburg in einem Fall, in dem ein Käufer 2015 bei einem Autohaus einen gebrauchten
erworben hatte, in dem von der Firma Adam Opel GmbH der
- Dieselmotor des Typs „B20“
verbaut worden war, der zwar über keine
- Prüfstanderkennung im technischen Sinn
verfügte, bei dem jedoch
- neben einem Thermofenster
- weitere drei Parameter
dafür sorgten, dass die Abgasreinigung nur
- auf dem Prüfstand ordnungsgemäß arbeitete,
während sie unter normalen Nutzungsbedingungen,
- wie sie im europäischen Straßenverkehr, jedenfalls in Deutschland auf Autobahnen,
üblich sind, nicht nur
- unterhalb einer Temperaturschwelle von 16 Grad Celsius,
sondern darüber hinaus auch
- oberhalb einer Geschwindigkeit von 140 km/h,
- oberhalb einer Drehzahl von 2.900 U/min. sowie
- unterhalb eines Umgebungsluftdrucks von 91,5 kPa (ein Luftdruck von 91,5 kPa entspricht etwa einer Meereshöhe von 800 m)
reduziert wurde, die Firma Adam Opel GmbH, weil sie
- Fahrzeuge mit nicht vorschriftsmäßigen Motoren, die mehrere, nämlich vier unzulässige Abschalteinrichtungen aufwiesen, ausgestattet, in den Verkehr gebracht und
dadurch Käufer dieser Fahrzeuge vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hatte, verurteilt, an den Fahrzeugkäufer,
- Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs
24.666,05 Euro als Schadensersatz
- (= Kaufpreis von 36.300,– Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 11.633,95 Euro)
zu zahlen.
Das den Schadensersatzanspruch des Fahrzeugkäufers
- aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
begründende, der Firma Adam Opel GmbH gemäß § 31 BGB zurechenbare,
- vorsätzliche sittenwidrige Verhalten
sah die Kammer in der
- – dem Vorgehen der Volkswagen AG beim Einbau einer Prüfstandserkennung in den Motor EA189 vergleichbaren –
systematisch,
- mittels einer Vielzahl zum Abschalten eingesetzten Parameter (Temperatur, Geschwindigkeit, Drehzahl und Luftdruck)
verfolgten unzulässigen Emissionsreduzierungs-Strategie, mit der
- die zuständigen Prüfbehörden und
- die Fahrzeugkäufer
bewusst getäuscht wurden (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
Hinweis:
Das Urteil könnte auch Bedeutung haben für andere Dieselmodelle von Opel.
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