Dürfen Gänse im reinen Wohngebiet gehalten werden?

Dürfen Gänse im reinen Wohngebiet gehalten werden?

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 01.07.2015 – 23 K 42/14 – in einem Fall,

  • in dem ein Ehepaar auf seinem, in einem reinen Wohngebiet gelegenen, ca. 1.000 m² großen Grundstück, zwei Gänse gehalten hatte,

 

entschieden, dass

  • Gänsehaltung im reinen Wohngebiet nicht zulässig ist und
  • das Ehepaar die Gänse von seinem Grundstück entfernen muss.

 

Danach sind in einem reinen Wohngebiet neben dem Wohnen nur solche Nutzungen zulässig, die typischerweise mit dem Wohnen verbunden sind und das Wohnen nicht wesentlich stören.

Wie das VG ausführte,

sei eine Kleintierhaltung daher zwar nicht generell ausgeschlossen. Allerdings könnten nur solche Tiere gehalten werden, die regelmäßig in Wohngebieten anzutreffen seien; damit müssten die übrigen Bewohner des Gebiets auch rechnen. Dies sei bei Gänsen – anders als etwa bei Hunden, Katzen oder Kaninchen – jedoch nicht der Fall. Zudem sei davon auszugehen, dass Gänse als besonders schreckhafte Tiere die Wohnruhe stören können und daher im reinen Wohngebiet generell nicht zulässig sind.

Das hat die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Köln am 01.07.2015 mitgeteilt.

 


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