Fahrverbot für Autofahrer der anderen Autofahrer ein aus seiner Sicht zu langsames Fahren vor Augen führen wollte

Fahrverbot für Autofahrer der anderen Autofahrer ein aus seiner Sicht zu langsames Fahren vor Augen führen wollte

Weil ein nicht vorbestrafter Taxifahrer während einer Leerfahrt in München dem Fahrer eines VW Touran, der ihm zu langsam fuhr, beim Überholen mit hoher Geschwindigkeit den gestreckten Mittelfinger gezeigt und danach so knapp vor ihm eingeschert war, dass der Touran Fahrer nur durch eine Vollbremsung einen Auffahrunfall vermeiden konnte, verurteilte das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 25.06.2015 – 922 Cs 433 Js 114354/15 – ihn wegen Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) und Nötigung nach § 240 Abs. 1 und 2 StGB zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) und verhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot.

Das AG war aufgrund der Beweisaufnahme überzeugt, dass das knappe Einscheren des angeklagten Taxifahrers vor dem überholten VW Touran nicht verkehrsbedingt, sondern ausschließlich in der Absicht erfolgt war, den Führer dieses Fahrzeugs zu dieser Vollbremsung zu zwingen, um ihm sein aus Sicht des Angeklagten zu langsames Fahren vor Augen zu führen.
Eine solche völlig unangebrachte Nötigung stellt, wie das AG ausgeführt hat, einen im Straßenverkehr nicht tolerablen Exzess dar, der die Sanktion eines zumindest einmonatigen Fahrverbots nach sich ziehen muss.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 30.11.2015 – 81/15 – mitgeteilt.

 


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