Postbeamte, die beim Beladen des Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne erleiden, sollten wissen, dass

…. es sich dabei um einen Dienstunfall handeln kann und sie, 

  • sollte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Dienstunfall ablehnen, 

ggf. die Anerkennung als Arbeitsunfall beim Verwaltungsgericht (VG) durchsetzen können.

Mit Urteil vom 28.07.2022 – 1 K 2167/21 – hat das VG Aachen in einem Fall, in dem ein Postbeamter beim

  • Heben eines etwa 30 kg schweres Pakets in sein Zustellfahrzeug 

einen Abriss der Bizepssehne erlitten hatte, der 

  • eine Operation sowie 
  • einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt 

nach sich zog, entschieden, dass das Einladen des Pakets die 

  • wesentliche Ursache 

für den Sehnenriss war und es sich somit um einen 

  • Dienstunfall

gehandelt hat.

Begründet ist dies vom VG damit worden, dass nach dem eingeholten fachärztlichen Gutachten die MRT-Untersuchung einen

  • frischen Riss ohne wesentlichen Hinweise auf Vorschädigung der rechten Bizepssehne

zeigte, die im Operationsbericht beschriebene Ausfransung der Sehne

  • typisch für einen unfallbedingten 

Riss war, das Anheben eines 30 kg schweren Pakets mit einem Arm nicht mehr als eine 

  • tägliche Belastung 

einzustufen ist und es sich somit bei dem Sehnenriss um eine 

  • verwirklichte spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten 

gehandelt hat und nicht um ein 

  • anlagebedingtes

Leiden, das 

  • durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde und 
  • ebenso im privaten Bereich hätte auftreten können (Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen).

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