…. es sich dabei um einen Dienstunfall handeln kann und sie,
- sollte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Dienstunfall ablehnen,
ggf. die Anerkennung als Arbeitsunfall beim Verwaltungsgericht (VG) durchsetzen können.
Mit Urteil vom 28.07.2022 – 1 K 2167/21 – hat das VG Aachen in einem Fall, in dem ein Postbeamter beim
- Heben eines etwa 30 kg schweres Pakets in sein Zustellfahrzeug
einen Abriss der Bizepssehne erlitten hatte, der
- eine Operation sowie
- einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt
nach sich zog, entschieden, dass das Einladen des Pakets die
für den Sehnenriss war und es sich somit um einen
gehandelt hat.
Begründet ist dies vom VG damit worden, dass nach dem eingeholten fachärztlichen Gutachten die MRT-Untersuchung einen
- frischen Riss ohne wesentlichen Hinweise auf Vorschädigung der rechten Bizepssehne
zeigte, die im Operationsbericht beschriebene Ausfransung der Sehne
- typisch für einen unfallbedingten
Riss war, das Anheben eines 30 kg schweren Pakets mit einem Arm nicht mehr als eine
einzustufen ist und es sich somit bei dem Sehnenriss um eine
- verwirklichte spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten
gehandelt hat und nicht um ein
Leiden, das
- durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde und
- ebenso im privaten Bereich hätte auftreten können (Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen).
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