Radfahren mit 1,6 Promille?

Radfahren mit 1,6 Promille?

Wer mit 1,6 Promille Fahrrad fährtund anschließend auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) zur Frage seiner weiteren Fahreignung nicht fristgerecht beibringt, dem kann die Fahrerlaubnisbehörde, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung,

  • nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen,
  • sondern auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad und Mofa) untersagen.

 

Darauf, dass in einem solchen Fall diese von der Fahrerlaubnisbehörde getroffenen Maßnahmen rechtmäßig sind, hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt (Weinstraße) mit Beschluss vom 08.08.2014 – 3 L 636/14.NW – hingewiesen.

Ebenso entschieden hat auch schon das VG Bayreuth mit Beschluss vom 16.03.2012 – B 1 S 12.136 –.

 


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