Saarländisches OLG entscheidet: Gemeinde haftet, wenn Geländer auf Wanderweg morsch ist und Wanderer deswegen abstürzt

Saarländisches OLG entscheidet: Gemeinde haftet, wenn Geländer auf Wanderweg morsch ist und Wanderer deswegen abstürzt

Weil ihr Ehemann auf einem Wanderweg an einer Steilkante,

  • wegen eines von der Gemeinde aus Baumstämmen und Ästen errichtetes Geländers, das morsch, konstruktiv fehlerhaft und deswegen nicht standsicher war,

8 bis 10 Meter kopfüber in die Tiefe gestürzt war und dabei tödliche Verletzungen erlitten hatte, ist die Gemeinde

  • vom 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) im Verfahren 4 U 19/17

verurteilt worden, der Witwe

  • ein Schmerzensgeld von 3.000 EUR zu zahlen und
  • ihr die materiellen Schäden, vor allem die Beerdigungskosten sowie den bisher geltend gemachten Teil des Unterhaltsschadens, in Höhe von insgesamt rund 53.000 € zu ersetzen.

Der Senat sah darin, dass das fehlerhafte Geländer nicht instandgesetzt und die Gefahrenstelle auch nicht anderweitig gesichert war, eine für den Absturz ursächliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Quelle: Pressemitteilung des Saarländischen OLG vom 30.11.2017).


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