Mit Urteil vom 02.08.2022 – 5 O 372/20 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem ein Rennradfahrer an einem parkenden Auto vorbeigefahren und
- weil der Fahrer des Wagens in diesem Moment die Fahrertür geöffnet hatte,
mit der Autotür kollidiert war, entschieden, dass der Rennradfahrer Anspruch hat auf
der ihm bei der Kollision entstandenen materieller und immaterieller Schäden.
Begründet hat das LG dies damit, dass
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