Was Autofahrer, wenn sie sich auf einem Tankstellengelände befinden wissen und beachten sollten

Was Autofahrer, wenn sie sich auf einem Tankstellengelände befinden wissen und beachten sollten

Auf einem Tankstellengelände, 

  • das eine einem Parkplatz vergleichbare Verkehrsfläche darstellt, 

gilt das Gebot der 

  • gegenseitigen Rücksichtnahme 

aus § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Denn,

  • ähnlich wie bei der Suche nach einem Stellplatz auf einem frei zugänglichen Parkplatzgelände,

ist die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf einem Tankstellengelände durch die Suche nach 

  • einer freien Zapfstelle oder 
  • einer sonstigen Einrichtung (z. B. Werkstatt, Waschstraße, Verkaufsraum, Luftdruckmessgerät), an oder in der eine konkrete Verrichtung vorgenommen werden soll,   

beeinträchtigt, so dass dort jeder Verkehrsteilnehmer,

  • weil mit situationsbedingten Unaufmerksamkeiten anderer Tankstellenbesucher gerechnet werden muss,

sich nur mit 

  • besonderer Umsicht und 
  • insbesondere angepasster Geschwindigkeit 

bewegen darf und dabei die sich im Bereich der Tankstelle bewegenden Fahrzeuge 

  • besonders beobachten 

muss.

Beispielsweise kann ein Verstoß gegen die aus § 1 Abs. 2 StVO resultierende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auch dem Führer eines 

  • an einer Zapfsäule 

stehenden Fahrzeugs anzulasten sein, der losfährt, 

  • ohne sich zuvor vergewissert zu haben,

dass sich von hinten kein Fahrzeug nähert, das um sein Fahrzeug herum,   

  • beispielsweise an eine freie Zapfsäule vor ihm,

fahren will, mit der möglichen Rechtsfolge, dass er bei einer Kollision der Fahrzeuge,

  • wenn diese für ihn bei einem Abstandnehmen vom Anfahren vermeidbar gewesen wäre,     

für entstandene Unfallschäden (mit)haftet (Oberlandesgericht (OLG) München, Urteil vom 06.04.2022 – 10 U 627/21 –).

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