Wann ist einem Arzt ein Diagnoseirrtum und wann ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen?

Wann ist einem Arzt ein Diagnoseirrtum und wann ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen?

Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird.

Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt

  • erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und
  • deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen – therapeutischen oder diagnostischen – Maßnahmen ergreift.

Ein Diagnoseirrtum setzt aber voraus, dass der Arzt

  • die (aufgrund der ihm bekannten Umstände) medizinisch notwendigen Befunde überhaupt erhoben hat,

um sich eine ausreichende Basis für die Einordnung der Krankheitssymptome zu verschaffen.

Hat dagegen die unrichtige diagnostische Einstufung einer Erkrankung ihren Grund bereits darin,

  • dass der Arzt die (wegen der ihm bekannten Umstände) nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht veranlasst hat
  • – er mithin aufgrund unzureichender Untersuchungen vorschnell zu einer Diagnose gelangt, ohne diese durch die medizinisch gebotenen Befunderhebungen abzuklären –

dann ist dem Arzt ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen.
Denn bei einer solchen Sachlage geht es im Kern

  • nicht um die Fehlinterpretation von Befunden,
  • sondern um deren Nichterhebung.

Darauf hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 26.01.2016 – VI ZR 146/14 – hingewiesen.


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