Mit Urteil vom 17.09.2020 – 14 HKO 42/20 – hat das Landgericht (LG) Kiel in einem Fall, in dem einem Verbraucher
- nachdem dieser seinen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter fristgerecht gekündigt und
- jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte,
von dem Mobilfunkanbieter per Brief mitgeteilt worden war, dass
- er sich melden solle, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären und
- man ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zusenden würde,
entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn ein Mobilfunkanbieter Kunden
- trotz wirksamer Kündigung der Vertragsbeziehung
auffordert, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um
- angeblich offene Fragen zu klären und
- eine Kündigungsbestätigung zu erhalten.
Da eine Kündigung wirksam ist, sobald sie dem Unternehmen zugeht,
darf das Unternehmen nicht den Eindruck erwecken, dass für die Kündigung
Ähnliche Beiträge