Was Kunden, die ihren Mobilfunkvertrag kündigen, wissen sollten

Was Kunden, die ihren Mobilfunkvertrag kündigen, wissen sollten

Mit Urteil vom 17.09.2020 – 14 HKO 42/20 – hat das Landgericht (LG) Kiel in einem Fall, in dem einem Verbraucher 

  • nachdem dieser seinen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter fristgerecht gekündigt und 
  • jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte,

von dem Mobilfunkanbieter per Brief mitgeteilt worden war, dass 

  • er sich melden solle, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären und 
  • man ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zusenden würde,

entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn ein Mobilfunkanbieter Kunden 

  • trotz wirksamer Kündigung der Vertragsbeziehung 

auffordert, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um 

  • angeblich offene Fragen zu klären und 
  • eine Kündigungsbestätigung zu erhalten.

Da eine Kündigung wirksam ist, sobald sie dem Unternehmen zugeht, 

  • auch ohne Bestätigung, 

darf das Unternehmen nicht den Eindruck erwecken, dass für die Kündigung 


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