Wegen Veröffentlichung von pornografischen Fotomontagen im Internet

Wegen Veröffentlichung von pornografischen Fotomontagen im Internet

Ein Mann muss seiner Schwägerin, wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, 15.000,- € Schmerzensgeld zahlen, weil er im Internet Fotomontagen veröffentlicht hatte, auf denen das Gesicht seiner Schwägerin und die teil- oder vollständig entblößten Körper nackter Frauen in pornografischen Posen zu sehen waren.

Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 02.03.2015 – 5 O 3400/13 – entschieden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall hatte die Klägerin, nachdem sie darauf aufmerksam gemacht worden war, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf verschiedenen Websites im Internet veröffentlicht seien, ihren Schwager, den Beklagten, verdächtigt und gegen ihn Strafanzeige erstattet sowie Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes erhoben.

Konkrete Beeinträchtigungen infolge der pornografischen Internetveröffentlichung  (z.B. Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür), die ein 15.000,- € übersteigendes Schmerzensgeld hätten rechtfertigen können, waren der Klägerin (glücklicherweise) erspart geblieben.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 19.10.2015 mitgeteilt.

 


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