Wer nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert ist, sollte wissen, dass er (auch) Anspruch auf Kostenübernahme für eine Sexualassistenz 

Wer nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert ist, sollte wissen, dass er (auch) Anspruch auf Kostenübernahme für eine Sexualassistenz 

…. haben kann.

Mit Urteil vom 11.07.2022 – S 58 U 134/18 – hat das Sozialgericht (SG) Hannover in einem Fall, in dem ein 1983 geborener 

  • Mann

nach einem Arbeitsunfall 

  • im Dezember 2003, 

bei dem er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Ataxie,

  • also eine Störung der Bewegungskoordination, und Sprachstörungen

erlitten hatte und hilfebedürftig im Alltag, 

  • etwa bei An- und Ausziehen, Körperpflege und Nahrungsaufnahme

geblieben war, entschieden, dass von der Berufsgenossenschaft (auch) die Kosten für eine 

  • sogenannte Sexualassistentin 

übernommen werden müssen. 

Begründet ist das vom SG damit worden, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe 

  • nach § 39 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) 

sich nicht darauf beschränkten, 

  • Kontakte zur Außenwelt zu knüpfen oder 
  • Hilfsmittel zur Bewältigung des täglichen Lebens bereitzustellen

sondern auch 

  • das seelische Befinden sowie 
  • das Selbstbewusstsein des Behinderten 

verbessern sollen und da die zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen zählenden

  • sexuellen Bedürfnisse 

im Rahmen von Teilhabeprozessen für

  • die persönliche Entwicklung und 
  • das seelische Befinden. 

auch indirekt eine große Rolle spielen können, sei 

  • selbstbestimmte Sexualität 

daher die Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe (Quelle: Pressemitteilung des SG Hannover).


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