Wer nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert ist, sollte wissen, dass er (auch) Anspruch auf Kostenübernahme für eine Sexualassistenz 

…. haben kann.

Mit Urteil vom 11.07.2022 – S 58 U 134/18 – hat das Sozialgericht (SG) Hannover in einem Fall, in dem ein 1983 geborener 

  • Mann

nach einem Arbeitsunfall 

  • im Dezember 2003, 

bei dem er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Ataxie,

  • also eine Störung der Bewegungskoordination, und Sprachstörungen

erlitten hatte und hilfebedürftig im Alltag, 

  • etwa bei An- und Ausziehen, Körperpflege und Nahrungsaufnahme

geblieben war, entschieden, dass von der Berufsgenossenschaft (auch) die Kosten für eine 

  • sogenannte Sexualassistentin 

übernommen werden müssen. 

Begründet ist das vom SG damit worden, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe 

  • nach § 39 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) 

sich nicht darauf beschränkten, 

  • Kontakte zur Außenwelt zu knüpfen oder 
  • Hilfsmittel zur Bewältigung des täglichen Lebens bereitzustellen

sondern auch 

  • das seelische Befinden sowie 
  • das Selbstbewusstsein des Behinderten 

verbessern sollen und da die zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen zählenden

  • sexuellen Bedürfnisse 

im Rahmen von Teilhabeprozessen für

  • die persönliche Entwicklung und 
  • das seelische Befinden. 

auch indirekt eine große Rolle spielen können, sei 

  • selbstbestimmte Sexualität 

daher die Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe (Quelle: Pressemitteilung des SG Hannover).


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