…. Bluetooth-Hörverstärker für das Telefonieren mit einem Mobilfunktelefon haben können.
Mit Urteil vom 13.06.2019 – S 8 KR 1441/15 – hat die 8. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf im Fall eines 68-Jährigen,
- der wegen seiner an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf die Nutzung eines Hörgeräts angewiesen ist und
- der mit einem neuen Hörgerät versorgt werden wollte, mit dem er in der Lage ist,
- nicht nur sein Festnetztelefon,
- sondern auch sein Mobilfunktelefon zu einer verständlichen Gesprächsführung zu nutzen,
entschieden, dass er gegen seine Krankenkasse zumindest einen Anspruch
- auf die kostengünstigere Versorgung mit einem Bluetooth-Hörverstärker
hat.
Maßgebend für die Entscheidung der Kammer war, dass nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen
- durch die zusätzliche Schnittstelle mit dem Hörverstärker
das Hören des 68-Jährigen bei der Nutzung des Mobiltelefons deutlich verbessert wurde und die Versorgung des 68-Jährigen mit diesem,
- dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden und relativ günstigen
Zubehörteil nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf).
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