28. November 2019
.... wissen, wie Versicherungsbedingungen auszulegen, d.h. zu verstehen sind.
Auszulegen sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei
versteht.
Dabei kommt es
eines Versicherungsnehmers
an, wobei Klauseln, die den Versicherungsschutz ausschließen (Ausschlussklauseln), da
eng und nicht weiter auszulegen sind, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert.
Auszugehen bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ist
Zusätzlich sind,
zu berücksichtigen,
Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz nur dann, wenn
mit dem verwendeten Ausdruck eindeutig
verbindet.
In diesen Fällen ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen, außer
Nachdem es über die Auslegung der Versicherungsbedingungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern häufig zum Streit kommt, ist es empfehlenswert sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt, insbesondere einem Anwalt der gleichzeitig die Qualifikation „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ hat, beraten zu lassen.