LG Frankenthal entscheidet: Baufirma muss einer Autofahrerin, die wegen unzureichender Absicherung der Straßenbaustelle, bei 

LG Frankenthal entscheidet: Baufirma muss einer Autofahrerin, die wegen unzureichender Absicherung der Straßenbaustelle, bei 

…. Ausfahrt aus Tiefgarage in ausgehobenen Leitungsgraben gelandet war, den dadurch an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden ersetzen. 

Mit Urteil vom 25.03.2022 – 9 O 32/21 – hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal in einem Fall, in dem ein Bauunternehmen im Rahmen von Straßenbauarbeiten vor einem Wohnhaus einen 

  • Graben zwischen Bürgersteig und Straße 

ausgehoben hatte und eine

  • mit ihrem PKW aus der Tiefgarage des Wohnhauses hochfahrende 

Bewohnerin mit den Vorderrädern ihres Fahrzeugs deshalb in dem Graben gelandet war, weil, 

  • für sie nicht erkennbar, 

Arbeiter, 

  • anlässlich von an diesem Tag im Graben stattfindenden Arbeiten, 

die Stahlplatten entfernt hatten, 

  • mit denen normalerweise der Graben im Bereich der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage abgedeckt war und 
  • über die der Graben gefahrlos überfahren werden konnte,     

die Baufirma verurteilt, der Autofahrerin 

  • den bei der Fahrt in den Graben an ihrem Fahrzeug entstandenen 

Schaden in Höhe von 6.000 € zu ersetzten.  

Begründet hat die Kammer dies damit, dass, wer Straßenbauarbeiten ausführt, 

  • dafür sorgen muss, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden sowie 
  • insbesondere vor nicht erkennbaren Gefahren deutlich warnen muss,

dass, 

  • wenn im Bereich einer Tiefgarage ein Leitungsgraben ausgehoben wird, 

besondere Vorkehrungen gerade für die Autofahrer,

  • die aus der Tiefgarage ausfahren wollen,

getroffen werden müssen, zur Warnung 

  • vor der Gefahr durch einen geöffneten, nicht mehr durch Stahlplatten abgedeckten Graben 

es nicht genügt,

  • die Hausverwaltung von den Arbeiten zu unterrichten oder 
  • irgendwo auf der Straße Warnschilder aufzustellen 

und hier 

  • von der die Straßenbauarbeiten durchführenden Firma 

durch das Entfernen der Stahlplatten, 

  • ohne eine anderweitige Absicherung, beispielsweise durch die ununterbrochene Positionierung eines Mitarbeiters vor der Garagenausfahrt, zur Warnung von Ausfahrenden, vorzunehmen, 

die ihr obliegende Pflicht zur umfassenden Sicherung der Baustelle verletzt worden ist (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal). 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Flg-frankenthal-entscheidet-baufirma-muss-einer-autofahrerin-die-wegen-unzureichender-absicherung-der-strassenbaustelle-bei%2F">logged in</a> to post a comment