LG Frankenthal entscheidet: Kartoffelbauer muss wegen Versprühens von Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker 

LG Frankenthal entscheidet: Kartoffelbauer muss wegen Versprühens von Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker 

…. knapp 80.000 Euro Entschädigung an seinen benachbarten Gemüsebauern zahlen.

Mit Urteil vom 22.12.2022 – 8 O 66/21 – hat die 8. Kammer des Landgerichts (LG) Frankenthal in einem Fall, in dem 

  • für Kartoffeln, aber nicht für Rucola zugelassenes 

Pflanzenschutzmittel,

  • mit dem ein Landwirt Kartoffelpflanzen auf seinem Acker besprüht hatte, 

beim Besprühen, 

  • vermutlich infolge Abdriftens durch aufgetretene Winde

auf das Nachbarfeld gelangt war und den dort von einem Gemüsebauern angebauten Rucola

  • wegen Kontaminierung mit dem dafür nicht zugelassenen Spritzmittels 

unvermarktbar gemacht hatte, den Kartoffelbauern zur Zahlung einer Entschädigung 

  • in Höhe von fast 80.000 Euro 

an seinen Nachbarbauern verurteilt.

Dieser von dem Betreiber des Kartoffelfeldes zu zahlenden Entschädigungsbetrag setzt sich zusammen aus dem 

  • Verkaufsertrag der dem geschädigten Gemüsebauer entgangen ist, 

abzüglich der ersparten Aufwendungen für 

  • die nicht mehr erforderliche Ernte, 
  • die Verpackung und 
  • den Transport.

Nach Auffassung der Kammer muss derjenige, der ein 

  • Spritzmittel 

ausbringt, darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine 

  • Gefahren 

entstehen und kann dem geschädigten Gemüsebauer nicht als 

  • Mitverschulden 

angelastet werden, dass er keine Vorkehrungen getroffen hatte, um seinen Rucola vor 

  • Kontaminationen 

durch das Nachbarfeld zu schützen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal). 


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