OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, der Nutzungsentschädigungssatz der entsprechenden Tabellen

OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, der Nutzungsentschädigungssatz der entsprechenden Tabellen

…. um eine Gruppe herabzustufen ist. 

Mit Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 39/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem 

  • ein Pkw seinem Eigentümer vorenthalten worden war, 

darauf hingewiesen, dass eine Eigentumsverletzung an einer Sache auch dadurch erfolgen kann, dass

  • auf eine Sache tatsächlich eingewirkt und 
  • damit ihre Benutzung objektiv verhindert wird,

dass, wenn das Eigentumsrecht eines Fahrzeugeigentümers auf diese Weise schuldhaft verletzt wird, der Fahrzeugeigentümer, der

  • Bedarf für die Nutzung eines Fahrzeugs hatte,
  • ihm eine Nutzung möglich gewesen wäre und
  • ein anderes Fahrzeug ihm nicht zur Verfügung stand

einen 

  • Nutzungsausfallschaden

geltend machen kann, der Nutzungsausfallschaden 

  • auf Basis der allgemeinen Tabellen für die Höhe des Nutzungsausfalls geschätzt werden kann 

und entschieden, dass dabei dann der Entschädigungssatz für Fahrzeuge, 

  • die älter als fünf Jahre sind, 

um 

  • eine Gruppe 

herabzustufen ist (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main).