Was unter totalem Haarausfall leidende Frauen wissen sollten

Was unter totalem Haarausfall leidende Frauen wissen sollten

Mit Urteil vom 30.11.2016 (Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16) hat das Sozialgericht (SG) Koblenz entschieden, dass eine Frau, die unter totalem Haarausfall leidet,

  • jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke hat,
  • die Krankenkasse die Echthaarperücken bezahlen muss und sich nicht darauf berufen, dass eine Kunsthaarperücke ausreichend sei.

Begründet hat das insoweit sachverständig beratene SG dies damit, dass

  • als Dauerversorgung ein Jahr getragene Echthaarperücken trotz sorgfältiger Pflege nicht mehr geeignet und
  • selbst nach einer Reparatur, die überdies 8-12 Wochen dauere, nur noch eingeschränkt, etwa beim Sport, benutzbar seien.

Damit erteilte des SG der Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Krankenkasse, dass auch eine Echthaarperücke über mehrere Jahre genutzt werden könne und während des Zeitraums einer Reparatur die Haarlosigkeit durch Tragen eines Kopftuchs kaschiert werden müsse, eine Absage (Quelle: Pressemitteilung des SG Koblenz vom 16.12.2016 – 6/2016 –).

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