Vereinsmitglieder, die für den Verein ein Logo gestalten, sollten wissen, dass die Nutzungsrechte für das Vereinslogo 

Vereinsmitglieder, die für den Verein ein Logo gestalten, sollten wissen, dass die Nutzungsrechte für das Vereinslogo 

…. nicht an eine fortbestehende Vereinsmitgliedschaft des Urhebers gebunden ist.

Mit Urteil vom 16.05.2023 – 11 U 61/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein Vereinsmitglied, das für den Verein ein 

  • von diesem genutztes Logo 

gestaltet und dem Verein ein 

  • Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an dem Logo 

eingeräumt hatte, dem Verein,

  • nachdem es zum Zerwürfnis gekommen war, 

die (weitere) Nutzung des Logos untersagen lassen wollte, entschieden, dass die 

  • Unterlassung der weiteren Nutzung des Logos 

nicht verlangen werden kann.

Danach ist, wenn ein Vereinsmitglied einem Verein ein 

  • Nutzungsrecht

an einem von ihm gestalteten Logo einräumt, das 

  • Fortbestehen

dieses Nutzungsrechts nicht grundsätzlich an die 

  • weitere Mitgliedschaft im Verein 

gebunden ist und auch allein ein 

  • Ausschluss des Urhebers aus dem Verein 

rechtfertigt den 

  • Rückruf des Nutzungsrechts 

wegen gewandelter Überzeugung des Urhebers auch nicht (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG)). 

Dies ist vom OLG damit begründet worden, dass der Zweck der 

  • Einräumung des Nutzungsrechts 

darin bestand, dem Verein, 

  • auch für seine Außendarstellung, 

ein Logo zu verschaffen, nicht aber die 

  • Identifikation gerade des Urhebers mit dem Verein 

auszudrücken und für einen Zurückruf des Nutzungsrechts 

  • nach § 42 Abs. 1 Satz 1 UrhG 

genügt eine pauschale Angabe des Urhebers 

  • aus dem Verein „rausgeschmissen“ worden bzw. auf verletzende Weise verwiesen worden zu sein,  

nicht, sondern ist ein konkreter Vortrag zu einer 

  • die weitere Verwertung des Werks unzumutbar machenden Veränderung 

erforderlich, an dem es vorliegend fehlt (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fvereinsmitglieder-die-fuer-den-verein-ein-logo-gestalten-sollten-wissen-dass-die-nutzungsrechte-fuer-das-vereinslogo%2F">logged in</a> to post a comment