…. entstandenen Zwischenfinanzierungskosten für den behindertengerechten Ausbau einer Wohnung oder den behindertengerechten Neubau eines Hauses zu übernehmen.
Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit Urteil vom 09.08.2018 – 8 U 181/16 – hingewiesen.
Danach müssen Ärzte,
- die wegen einer schuldhaften fehlerhaften Schwangerschaftsbetreuung einer werdenden Mutter zum Schadensersatz verpflichtet sind,
den Eltern
- eines mit schweren körperlichen Fehlbildungen zur Welt gekommenen Kindes
auch die entstandenen Zwischenfinanzierungskosten für einen behindertengerechten Ausbau einer Wohnung oder Neubau eines Hauses erstatten, wenn
- die fehlerhafte Schwangerschaftsbetreuung ursächlich für die Behinderung des Kindes war,
- sich bei fehlerfreier Behandlung die Eltern für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätten und
- aufgrund der Behinderung des Kindes der behindertengerechten Neu- bzw. Ausbau erforderlich ist (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 01.10.2018).
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