BGH entscheidet, ob bzw. wann ein Hochzeitspaar, das für die Hochzeitsfeier Räume gemietet hat, bei coronabedingter Feierabsage

BGH entscheidet, ob bzw. wann ein Hochzeitspaar, das für die Hochzeitsfeier Räume gemietet hat, bei coronabedingter Feierabsage

…. (trotzdem) zur Zahlung der (vollständigen) Miete verpflichtet ist.

Mit Urteil vom 02.03.2022 – XII ZR 36/21 – hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem von einem Hochzeitspaar für ihre Hochzeitsfeier von einem gewerblichen Anbieter 

  • Räume

gemietet worden waren, die geplante Feier, 

  • wegen der durch die nachfolgend erlassene Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angeordneten Kontaktbeschränkungen, 

aber nicht hatte stattfinden können, entschieden, dass das Hochzeitspaar die

  • für die Räumlichkeiten vereinbarte 

Miete jedenfalls dann vollständig zahlen muss, wenn es,

  • obwohl eine Verlegung der Hochzeitsfeier zumutbar gewesen wäre,

an vom Vermieter angebotenen Ersatzterminen nicht (mehr) interessiert ist. 

Danach können Mieter, die 

  • für eine private Feier von einem gewerblichen Anbieter 

Räume gemietet haben, wenn die Feier 

  • wegen behördlicher Corona-Maßnahmen 

nicht durchgeführt werden darf,

  • vom Mietvertrag nicht nach § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten, 
  • den Mietvertrag nicht nach § 543 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB außerordentlich kündigen, 
  • die Miete auch nicht nach § 536 Abs. 1 BGB mindern (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21 – zur Ladenmietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung)

und kann sich der Anspruch von Mietern 

  • nach § 313 Abs. 1 BGB

auf Anpassung des (Raummiet)Vertrages, 

  • wegen Störung der Geschäftsgrundlage,

dann auf eine vom Vermieter angebotene 

  • Verlegung

der Feier beschränken, wenn es 

  • unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls 

möglich und für keine Partei unzumutbar ist, bereits dadurch 

  • eine interessengerechte Verteilung des Pandemierisikos bei einem möglichst geringen Eingriff in die ursprüngliche Regelung 

herzustellen (Quelle: Pressemitteilung des BGH).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbgh-entscheidet-ob-bzw-wann-ein-hochzeitspaar-das-fuer-die-hochzeitsfeier-raeume-gemietet-hat-bei-coronabedingter-feierabsage%2F">logged in</a> to post a comment