Mit einstweiliger Verfügung vom 26.09.2022 – 084 O 3035/22 – hat das Landgericht (LG) Augsburg,
- auf Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),
der
die in einem Fitnessstudio,
- bei dem der Zutritt nur über ein Drehkreuz möglich war,
im August für Mitglieder eine
- Preiserhöhung um acht Euro im Monat oder 96 Euro im Jahr
angekündigt hatte und die
dadurch einholen wollte, dass die Mitglieder,
- wie es im Aushang und den E-Mails an die Mitglieder hieß,
ganz unkompliziert
- „unser Drehkreuz passieren“,
verboten, das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als
- Zustimmung zu Preiserhöhungen
zu werten.
Eine entsprechende Verfügung hat
das LG Rottweil
- mit Beschluss vom 26.09.2022 – 4 O 41/22 –
auch gegen die CF Minden GmbH erlassen, die
ein clever-fit-Studio in Minden betreibt.
Die vzbv sieht in dem Vorgehen der Studiobetreiber einen
- Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
und ist der Auffassung, dass daraus, dass Mitglieder das im Eingangsbereich befindliche Drehkreuz passieren, um
- in das Fitnessstudio zu gelangen und es vertragsgemäß zu nutzen,
keine,
- auch keine stillschweigende,
wirksame Zustimmung zu einer Preiserhöhung abgeleitet werden kann, da ansonsten Mitgliedern,
- die nicht mit der Preiserhöhung einverstanden sind,
der Zutritt zum Studio faktisch verweigert würde und diese somit auf ihr Training,
- obwohl sie dafür bezahlt haben,
verzichten müssten (Quelle: Pressemitteilung der vzbv).
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