Hundehalter sollten wissen, dass, wenn ihr nicht angeleinter Hund einen Menschen zu Fall bringt, sie der Körperverletzung

…. schuldig sein können.

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat mit Urteil vom 20.01.2021 – 5 Ns 112/20 – den Besitzer eines Schäferhundes 

  • wegen fahrlässiger Körperverletzung 

zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sein Hund, 

  • als er mit ihm in einem Wohngebiet spazieren ging, ohne dass er ihn davon hatte abhalten können,

auf eine Frau zugesprungen, die Frau

  • als sie den Hund mithilfe ihrer Einkaufstasche versuchte abzuwehren, 

zu Fall gekommen war und sich dabei eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung zugezogen hatte.

Danach verletzt ein Hundehalter, der mit einem, 

  • nicht aufs Wort hörenden 

größeren Hund, 

  • ohne diesen vorsorglich anzuleinen, 

in einem Wohngebiet spazieren geht, 

  • die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten, 

schafft durch dieses sorgfaltswidrige Verhalten das absehbare Risiko, 

  • dass der Hund sich anderen Personen unkontrolliert nähern kann 

und dass diese Personen dann 

  • bei instinktiven Abwehrreaktionen stürzen und 
  • sich verletzten können, 

ist für ihn vorhersehbar (Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück).


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