…. schuldig sein können.
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat mit Urteil vom 20.01.2021 – 5 Ns 112/20 – den Besitzer eines Schäferhundes
- wegen fahrlässiger Körperverletzung
zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sein Hund,
- als er mit ihm in einem Wohngebiet spazieren ging, ohne dass er ihn davon hatte abhalten können,
auf eine Frau zugesprungen, die Frau
- als sie den Hund mithilfe ihrer Einkaufstasche versuchte abzuwehren,
zu Fall gekommen war und sich dabei eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung zugezogen hatte.
Danach verletzt ein Hundehalter, der mit einem,
größeren Hund,
- ohne diesen vorsorglich anzuleinen,
in einem Wohngebiet spazieren geht,
- die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten,
schafft durch dieses sorgfaltswidrige Verhalten das absehbare Risiko,
- dass der Hund sich anderen Personen unkontrolliert nähern kann
und dass diese Personen dann
- bei instinktiven Abwehrreaktionen stürzen und
- sich verletzten können,
ist für ihn vorhersehbar (Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück).
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