Kündigung in Kleinbetrieben

Kündigung in Kleinbetrieben

Zwar kann auch dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, weil in dem Betrieb nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, eine ausgesprochene Kündigung ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen und deshalb unwirksam sein.
Jedoch darf in Kleinbetrieben der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, wenn

  • aus seiner Sicht ein Vertrauensverlust eingetreten und
  • diese Einschätzung nicht erkennbar aus der Luft gegriffen ist.

 

Darauf hat – laut Mitteilung der Pressestelle des Landesarbeitsgerichtsbezirks Düsseldorf vom 31.08.2015 – 59/15 – das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf mit Urteil vom 31.08.2015 – 6 Ca 751/15 – hingewiesen.

 


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