LG München II entscheidet: Taekwondo-Trainer haftet nicht für Schäden seiner dreizehnjährigen Schülerin nach Schlag im Wettkampftraining

LG München II entscheidet: Taekwondo-Trainer haftet nicht für Schäden seiner dreizehnjährigen Schülerin nach Schlag im Wettkampftraining

Mit Urteil vom 30.04.2024 – 14 O 244/20 – hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München II in einem Fall, in dem 

  • am Ende eines Taekwondo-Trainings 

der Lehrer (3. Dan) und seine 

  • zwanzig Kilogramm leichtere, dreizehnjährigen 

Schülerin (5. Kup)

  • mit Schutzkleidung in Wettkampfhaltung 

im Sparring gegeneinander angetreten waren und der Lehrer, 

  • beim Führen seines Beins mit einem sog. „dolyo-chagi“ zum Kopf der Schülerin, 

die Schülerin mit seinem Fußspann am Kopf getroffen hatte, die Klage der Schülerin gegen den Lehrer auf 

  • Schadensersatz

wegen der 

  • von ihr behaupteten durch den Kopfschlag erlittenen 

Verletzung abgewiesen.  

Danach haftet der Trainer deshalb nicht, weil nicht festgestellt werden konnte, dass der „dolyo-chagi“ (mit Kontakt zum Kopf der Schülerin) 

  • regelwidrig war oder 
  • fehlerhaft ausgeführt wurde, 

es dafür, 

  • dass der Schlag von der Schülerin nicht hätte abgewehrt werden können, 

keine Anhaltspunkt gegeben habe, zumal der Kopfschlag 

  • nach den Ausführungen des vom Gericht bestellten Gutachters, 

da die Schülerin 

  • weder bewusstlos war,
  • noch intensivmedizinisch betreut werden musste, 

nicht massiv gewesen sein konnte und der im Training geltende Ehrenkodex, 

  • der eine gegenseitige Rücksichtnahme gebietet, 

ein Sparring zwischen 

  • größeren, stärkeren und erfahrenen Trainern 

sowie 

  • ihren Schüler/innen mit einem dem Training entsprechenden Ausbildungstand, 

nicht grundsätzlich verbietet, vielmehr dabei auch ein leicht kontrollierter Kontakt erlaubt ist (Quelle: Pressemitteilung des LG München II).