…. verweigert werden darf.
Mit Urteil vom 24.10.2019 – 6 K 4574/18 – hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf in einem Fall, in dem von einem Medizinal-Cannabis-Patient die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens,
- das einerseits zwar zu dem Ergebnis gelangt war, dass er die Einnahme von Medizinal-Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht werde trennen können,
- ihm andererseits jedoch seine psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung attestierte,
bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt worden war, entschieden, dass
- auf Grund der Einschätzungen des Gutachtens
ein Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis besteht.
Danach kann,
- anders als bei illegalem Cannabiskonsum
derjenige, der ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnimmt, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein und eine Fahrerlaubnis erhalten, wenn
- er auch unter der Wirkung von Medizinal-Cannabis ausreichend leistungsfähig ist, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen,
was, wie die Kammer ausgeführt hat, bei einem Medizinal-Cannabis-Patienten dann der Fall ist, wenn
- er Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,
- bei ihm keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
- seine Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht und
- er verantwortlich mit seinen Medikamenten umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.
Erfüllt ein Medizinal-Cannabis-Patient diese Voraussetzungen, darf ihm, so die Kammer weiter, auch nicht von vornherein auferlegt werden,
- sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen,
sondern kann er,
- wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Cannabiseinnahme,
lediglich in einiger Zeit aufgefordert werden, seine fortbestehende Eignung wieder nachzuweisen (Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf).
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