…. noch nach Jahren erfolgreich beantragt werden.
Mit Urteil vom 17.12.2020 – L 10 VE 79/17 – hat der 10. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Fall, in dem zu Weihnachten 2004 der Vater einer Frau
- von ihrem psychisch kranken Bruder mit der Axt erschlagen worden war,
und die Frau
- bei Erhalt der Nachricht vom Vatermord einen schweren Schock mit Blackout erlitten hatte,
aber nicht zum Arzt gegangen war, sondern erst
Opferrente beantragt hatte,
- nach Einholung eines umfassenden medizinischen Gutachtens,
bei der Tochter des Ermordeten das Vorliegen einer
- posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)
als Folge des
- aufgrund der Übermittlung der Nachricht vom gewaltsamen Tod des Vaters
erlittenen Schocks anerkannt und festgestellt, dass ihr
- wegen dieser erlittenen gesundheitlichen Schädigung
Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. § 30 ff. Bundesversorgungsgesetz (BVG) zu bewilligen sind.
Danach sind auch
in den Schutzbereich des § 1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) einbezogen, wenn,
- ebenso wie bei Primäropfern,
ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen
- dem Schädigungstatbestand und
- der schädigenden Einwirkung i.S. einer engen, untrennbaren Verbindung beider Tatbestandselemente
besteht.
Sekundäropfer müssen dabei,
- durch Wahrnehmung des das Primäropfer schädigenden Vorgangs, also durch Wahrnehmung des Vatermordes oder
- durch eine sonstige Kenntnisnahme davon
geschädigt worden sein, darüber hinaus müssen
- die psychischen Auswirkungen der Gewalttat beim Sekundäropfer
bei wertender Betrachtung aufgrund
- zeitlicher, örtlicher und/oder personaler Nähe bzw.
- enger personaler Beziehung zum Primäropfer
mit der Gewalttat so eng verbunden sein, dass beide eine natürliche Einheit bilden und der (Schock)Schaden muss
- unmittelbar auf dem schädigenden Vorgang als solchem
beruhen,
- d.h. es darf nicht zu einer initialen Schädigung erst aufgrund von Ereignissen gekommen sein, die das Primäropfer nach Abschluss des schädigenden Vorgangs erfasst haben (Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen).
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