…. um einen Dienstunfall.
Mit Urteil vom 28.08.2024 – 7 K 394/23 – hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem Fall, in dem ein
- gegen Wespenstiche allergischer
verbeamteter Lehrer
- am vorletzten Tag der Sommerferien
an einem Präsenztag der Lehrkräfte
zur Bearbeitung
Themen teilgenommen, sein
mitzunehmen vergessen hatte, von einer Wespe
- auf der Terrasse des Clubs beim Kaffeetrinken
gestochen worden war,
- einen anaphylaktischen Schock erlitten hatte
und infolgedessen
- trotz Rettungsmaßnahmen der Kollegen und der herbeigerufenen Rettungskräfte
noch vor Ort verstorben ist, entschieden, dass es sich bei seinem Tod um einen
gehandelt hat, was für die Witwe des Lehrers bedeutet, dass ihr eine
- erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung
zusteht.
Die Entscheidung wurde von der Kammer damit begründet, dass der Wespenstich alle
- Voraussetzungen eines Dienstunfalls
erfüllt, insbesondere die Anwesenheit des Lehrers auf der Terrasse des Ruder-Clubs, da
- er nur wegen des dienstlichen Arbeitstreffens dort war und
- das Begrüßen und Einweisen der Kollegen im wohlverstandenen Interesse des Dienstherrn lag,
dienstlich veranlasst gewesen ist, dass bei einem Unfall, der sich – wie hier –
- während der Dienstzeit am Dienstort und
- damit im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn
ereignet hat, es,
- nachdem bei der Dienstausübung dienstliche und private Aspekte regelmäßig nicht streng zu trennen sind,
nicht darauf ankommt, ob die Tätigkeit,
- bei der sich der Unfall ereignet,
dienstlich geprägt war und dass die Wespenallergie auch nicht als eine
eingestuft werden kann, die den Unfall als
Ursache für den Tod erscheinen lässt, zumal,
- anders als bei einer mechanischen Abnutzung wie etwa einer vorgeschädigten Achillessehne, die jederzeit auch außerhalb des Dienstes reißen könnte,
die Reaktion auf einen Wespenstich von verschiedenen zufälligen Faktoren abhängt, wie etwa
- der Giftmenge und
- dem Ort des Stiches.
Übrigens:
Das Vergessen seines Notfall-Sets hat die Kammer als
Nachlässigkeit bewertet, da es zweifelhaft war, ob der Lehrer dieses überhaupt noch hätte benutzen können, nachdem sogar die
- schnell eingetroffenen professionellen
Rettungskräfte sein Versterben nicht verhindern konnten (Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin).
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