Mit Urteil vom 22.01.2020 – 23 O 464/17 – hat das Landgericht (LG) Coburg in einem Fall, in dem ein Brand ausgebrochen war, weil, kurz nachdem der Besitzer
- eines in einem Gebrauchtwarenladen, ohne Bedienungsanleitung und Originalverpackung für 8 Euro erworbenen
Elektro-Spielzeughelikopters mit einem darin verbauten Lithium-Ionen-Akku, den Helikopter zum Aufladen des Akkus
- im Keller auf einem Wäschetrockner, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand,
unbeaufsichtigt hatte stehen lassen,
entschieden, dass der Besitzer des Spielzeughelikopters
- beim Aufladen des Akkus gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen und damit
fahrlässig den Brand verursacht hat.
Begründet worden ist das vom LG damit worden, dass bei Lithium-Ionen-Akkus bei
- vorausgegangener sog. Tiefenentladung oder
- vorhandenen Vorschäden
eine deutlich erhöhte Brand- bzw. Explosionsgefahr bestehe und deswegen die Aufladung des Akkus
- zumal sein Zustand nicht bekannt gewesen sei,
nicht hätte
- in brennbarer Umgebung ohne Beaufsichtigung
erfolgen dürfen,
- sondern allenfalls in einer sicheren, also nicht brennbaren Umgebung.
Hinweis:
Diese Rechtsprechung dürfte auf den Ladevorgang neuer Elektrogeräte nicht anwendbar sein (Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg).
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