Wichtig zu wissen für Autofahrer, deren Fahrzeug mit einem Navigationsgerät ausgestattet ist, dessen Funktionen über eine

Wichtig zu wissen für Autofahrer, deren Fahrzeug mit einem Navigationsgerät ausgestattet ist, dessen Funktionen über eine

…. manuelle Fernbedienung gesteuert werden können.

Mit Beschluss vom 05.02.2020 – III-1 RBs 27/20 – hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein Autofahrer,

  • dessen PKW mit einem über eine manuelle Fernbedienung zu steuerndes Navigationsgerät ausgestattet und
  • für die Fernbedienung eine Halterung am Armaturenbrett installiert war,

zur Bedienung des Navigationsgeräts während der Fahrt die Fernbedienung,

  • statt sie, was (auch) möglich gewesen wäre, in der Halterung zu lassen,

aus der Halterung in die rechte Hand genommen und anschließend Befehle eingegeben hatte, entschieden, dass der Autofahrer

  • wegen verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Geräts als Kraftfahrzeugführer

nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verurteilt werden kann.

Begründet hat der Senat dies damit, dass die genutzte Fernbedienung, da sie

  • als elektronisches Gerät das zum Navigationsgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung steuere und
  • auch der Organisation der Ausgabe auf dem Display des Navigationsgerätes diene,

ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO sei (Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln).


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