Wichtig zu wissen, wenn bei einem Prämiensparvertrag, mit stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigenden Prämien, eine Vertragslaufzeit von 

…. 1188 Monaten (= 99 Jahre) in der Sparurkunde bestimmt ist.

Mit Urteil vom 14.11.2023 – XI ZR 88/23 – hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass bei einem Prämiensparvertrag, 

  • bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, 

das Recht der Sparkasse zu einer 

  • ordentlichen Kündigung 

auch nach

  • Erreichen der höchsten Prämienstufe 

ausgeschlossen sein kann, wenn 

  • die Vertragsurkunde eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit bestimmt und 
  • die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben. 

Für Sparer bedeutet das:
Ist bei einem zwischen ihnen und einer Sparkasse abgeschlossenen Prämiensparvertrag 

  • mit stufenweise steigenden Prämien 

beispielsweise

  • nach 15 Jahren die höchste Prämienstufe erreicht, 
  • in der Vertragsurkunde aber eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten bestimmt, 

kann, 

  • sollten die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt bzw. nichts Abweichendes vereinbart haben, 

die Sparkasse den Sparvertrag nicht schon 

sondern erst

  • nach Ablauf von 1188 Monaten 

ordentlich kündigen.

Hinweis:
Kündigt die Sparkasse den Sparvertrag dennoch vorzeitig ordentlich, hat der Sparer die Möglichkeit 

  • Klage gegen die Sparkasse 

zu erheben, mit dem Antrag festzustellen, dass der 

  • Sparvertrag Nr. …. vom ….

zwischen der Parteien 

  • nicht durch die Kündigung der Beklagtenpartei vom …. beendet worden ist, 
  • sondern über den …. hinaus fortbesteht.

Übrigens:
Dass ein Prämiensparvertrag, wenn er eine

  • ausdrückliche

Laufzeitvereinbarung,

  • beispielsweise von 1188 Monaten,   

enthält, von der Sparkasse 

  • vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit 

nicht ordentlich, 

  • also jedenfalls nicht ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, 

gekündigt werden kann, haben bereits entschieden,