Wichtig zu wissen, wenn bei einem Prämiensparvertrag, mit stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigenden Prämien, eine Vertragslaufzeit von 

Wichtig zu wissen, wenn bei einem Prämiensparvertrag, mit stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigenden Prämien, eine Vertragslaufzeit von 

…. 1188 Monaten (= 99 Jahre) in der Sparurkunde bestimmt ist.

Mit Urteil vom 14.11.2023 – XI ZR 88/23 – hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass bei einem Prämiensparvertrag, 

  • bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, 

das Recht der Sparkasse zu einer 

  • ordentlichen Kündigung 

auch nach

  • Erreichen der höchsten Prämienstufe 

ausgeschlossen sein kann, wenn 

  • die Vertragsurkunde eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit bestimmt und 
  • die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben. 

Für Sparer bedeutet das:
Ist bei einem zwischen ihnen und einer Sparkasse abgeschlossenen Prämiensparvertrag 

  • mit stufenweise steigenden Prämien 

beispielsweise

  • nach 15 Jahren die höchste Prämienstufe erreicht, 
  • in der Vertragsurkunde aber eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten bestimmt, 

kann, 

  • sollten die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt bzw. nichts Abweichendes vereinbart haben, 

die Sparkasse den Sparvertrag nicht schon 

sondern erst

  • nach Ablauf von 1188 Monaten 

ordentlich kündigen.

Hinweis:
Kündigt die Sparkasse den Sparvertrag dennoch vorzeitig ordentlich, hat der Sparer die Möglichkeit 

  • Klage gegen die Sparkasse 

zu erheben, mit dem Antrag festzustellen, dass der 

  • Sparvertrag Nr. …. vom ….

zwischen der Parteien 

  • nicht durch die Kündigung der Beklagtenpartei vom …. beendet worden ist, 
  • sondern über den …. hinaus fortbesteht.

Übrigens:
Dass ein Prämiensparvertrag, wenn er eine

  • ausdrückliche

Laufzeitvereinbarung,

  • beispielsweise von 1188 Monaten,   

enthält, von der Sparkasse 

  • vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit 

nicht ordentlich, 

  • also jedenfalls nicht ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, 

gekündigt werden kann, haben bereits entschieden,