Wann kann ein unbefristeter Prämiensparvertrag mit stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigenden Prämien von der Sparkasse 

Wann kann ein unbefristeter Prämiensparvertrag mit stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigenden Prämien von der Sparkasse 

…. ordentlich gekündigt werden, wenn auch für Folgejahre die Sparprämie in der Vertragsurkunde ausdrücklich aufgeführt ist.

Mit Urteil vom 17.10.2023 – XI ZR 72/22 – hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Rechtsstreit zwischen einem Sparer und einer Sparkasse, 

  • bei der er einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hatte, 

darüber, wann der Sparvertrag von der Sparkasse

  • nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen 

gekündigt werden kann,

entschieden, dass bei einem 

  • unbefristeten

Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise 

  • bis zu einem bestimmten Sparjahr 

steigen, das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung 

  • nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen 

auch dann (nur) bis zum 

  • Erreichen der höchsten Prämienstufe 

ausgeschlossen ist, wenn in der Vertragsurkunde die Sparprämie 

  • auch für Folgejahre 

ausdrücklich aufgeführt ist.

Das bedeutet für Sparer:
Ist beispielsweise in der Vertragsurkunde 

  • eines unbefristeten Prämiensparvertrages 

aufgeführt, dass die Prämie beträgt, nach 

  • 3 J 3,000%, 4 J 4,000%, 5 J 6,000%, 6 J 8,000%, 7 J 10,000%, 8 J 15,000%, 9 J 20,000%,10 J 25,000%, 11 J 30,000%, 12 J 35,000%,13 J 40,000%, 14 J 45,000%, 15 J 50,000%, 16 J 50,000%, 17 J 50,000%, 18 J 50,000%, 19 J 50,000%, 20 J 50,000%, FJ 50,000%,

ist nach 15 Jahren die höchst Prämienstufe 

  • von 50,000% 

erreicht und kann,

  • obwohl anschließend auch für die Jahre 16, 17, 18, 19, 20 und FJ die (höchste) Prämienstufe von 50,000% ausdrücklich fortgeschrieben ist,

die Sparkasse 

  • nach dem Ablauf des 15. Sparjahres und 
  • unter Beachtung der in den AGB vorgesehenen Auslauffrist 

den Sparvertrag ordentlich kündigen.

Übrigens:
Dass bei 

  • unbefristeten

Prämiensparverträgen,

  • bei denen die Prämien auf die Sparbeiträge bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen,

das ordentliche Kündigungsrecht der Sparkasse 

  • konkludent zeitlich befristet 

bis zum 

  • Erreichen der höchsten Prämienstufe 

ausgeschlossen ist, hat der BGH bereits 

entschieden und dies mit 

  • dem durch die vereinbarte Prämienstaffel gesetzten besonderen Bonusanreiz und 
  • der Zusage des Erreichens der höchsten Prämienstufe

begründet.

Hinweis:
Noch nicht vom BGH entschieden ist, ob ein Prämiensparvertrag, wenn er eine

  • ausdrückliche

Laufzeitvereinbarung,

  • beispielsweise von 1188 Monaten,   

enthält, von der Sparkasse 

  • vorzeitig gekündigt werden kann 

oder 

  • ob das vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht möglich ist (so das OLG Nürnberg mit Urteil vom 16.11.2021 – 14 U 185/21 – und das OLG Dresden vom 21.11.2019 – 8 U 1770/18 –, die entschieden haben, dass bei einem Prämiensparvertrag mit einer festgelegten Laufzeit, die Sparkasse den Prämiensparvertrag vor Ablauf dieser Laufzeit, jedenfalls ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, nicht kündigen kann).

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