Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:
- Sichern Sie die Unfallstelle
- Kümmern Sie sich um verletzte Personen
- Fertigen Sie Lichtbilder von der Unfallstelle (Details und Übersichtsaufnahmen)
- Rufen Sie gegebenenfalls die Polizei (Bei Kleinunfällen teils entbehrlich)
- Notieren Sie sich die Unfalldaten:
- Ort und Zeitpunkt des Unfalls
- Namen und Anschriften von Verletzten/Unfallzeugen
- Name und Anschrift des Halters und des Fahrers
- Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- ggf. Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde
- Versicherungsscheinnummer und Versicherer
- Schäden am Fahrzeug
- Sachschäden (z. B. am Gepäck)
- Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt
- Der Rechtsanwalt kümmert sich um eine ordentliche Schadensmeldung
- Der Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung
- Der Rechtsanwalt kann für Sie die Korrespondenz mit der eigenen Versicherung abwickeln
- Der Rechtsanwalt kann für Sie klären, ob gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherungsanfrage erfolgen sollte
- Der Rechtsanwalt ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet
ACHTUNG: Unterschreiben Sie keinerlei Schuldanerkenntnis oder ähnliche Erklärungen
ACHTUNG: Auch beim Anwalt sollten Sie fragen welche Kosten (für Rechtsanwalt, Sachverständige, Mietwagen, etc…) entstehen. Seien Sie vorsichtig, wenn ein Anwalt von der Werkstatt oder dem Abschleppunternehmen vorgegeben wird. Wichtig ist die Vertretung ausschließlich Ihrer Interessen und nicht der Interessen von Werkstatt, Mietwagenfirma, Sachverständigen oder sonstiger Dritter. Im Zweifel sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung nachfragen. Diese greifen in der Regel auf Anwälte zurück, die über entsprechende Erfahrungen verfügen.
ACHTUNG: Legen Sie wert auf ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt, in dem alle Fragen und Probleme geklärt werden.
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