Wann ist ein Unfall bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs durch höhere Gewalt verursacht worden, mit der Folge, dass 

Wann ist ein Unfall bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs durch höhere Gewalt verursacht worden, mit der Folge, dass 

…. auch eine Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gemäß § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen ist.

Höhere Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG, die, 

  • wenn dadurch ein Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde,  

eine Halterhaftung gem. § 7 Abs. 1 StVG ausschließt, hat folgende 3 Voraussetzungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen:

Das schädigende Ereignis 

  • muss von Außen her auf den Betrieb des Fahrzeuges eingewirkt haben,
  • es muss so außergewöhnlich sein, dass der Halter oder Fahrer damit nicht zu rechnen brauchte

und

  • es muss auch durch die äußerste Sorgfalt nicht abwendbar gewesen sein.

Der Ausschluss einer Mithaftung nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt ist für den Kfz-Betrieb somit auf 

  • seltene Ausnahmefälle 

beschränkt und grundsätzlich immer dann zu verneinen, wenn sich 

  • die spezifische Betriebsgefahr 

eines Kraftfahrzeugs 

  • noch 

ursächlich ausgewirkt hat (so Amtsgericht (AG) Brandenburg, Urteil vom 27.05.2022 – 

31 C 290/20 –).


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