Adoptivkinder sollten wissen, dass sie von ihrer leiblichen Mutter auch nach der Adoption noch Informationen zur Identität ihres

Adoptivkinder sollten wissen, dass sie von ihrer leiblichen Mutter auch nach der Adoption noch Informationen zur Identität ihres

…. leiblichen Vaters verlangen können.

Mit Beschluss vom 19.01.2022 – XII ZB 183/21 – hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem eine junge Frau, die 

  • als Kind von einem Ehepaar 

adoptiert worden war und 

  • Jahre später 

von ihrer leiblichen Mutter 

  • Auskunft über die Person des leiblichen Vaters 

verlangt hatte, entschieden, dass eine leibliche Mutter, die 

  • weder darlegen kann, dass ihr die Erfüllung der verlangten Auskunft selbst nach Einholung von ihr zumutbaren Erkundigungen bzw. Nachfragemöglichkeiten bei in Frage kommenden Männern unmöglich ist,
  • noch sich auf konkrete Belange berufen kann, die mit Blick auf ihr Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre geeignet sind, das Bestehen des Auskunftsanspruchs zu verneinen, 

ihrem Kind,

  • auch nach einer Adoption, 

Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters erteilen

  • – ggf. alle Männer, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben, mit vollständigem Namen und Adresse benennen – 

muss.

Danach ergibt sich die Verpflichtung der leiblichen Mutter, ihrem Kind, 

  • auch nach einer Adoption des Kindes,    

Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters zu erteilen,

  • mit der das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt wird, 

aus der Bestimmung des § 1618 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach der

  • Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht 

schuldig sind, ist dieses Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter bereits

  • vor der Adoption 

entstanden und steht dem Auskunftsanspruch deshalb nicht der Umstand entgegen, dass wegen  

  • der Adoption und
  • dem aus § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB folgenden Erlöschen des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses,

die leibliche Mutter nicht mehr die rechtliche Mutter ist (Quelle: Pressemitteilung des BGH).


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