An einer Fettstoffwechselstörung leidende Patienten sollten wissen, dass die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine Blutwäsche

An einer Fettstoffwechselstörung leidende Patienten sollten wissen, dass die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine Blutwäsche

…. verpflichtet sein kann, wenn sonst nichts mehr wirkt und schwere Gesundheitsgefahren drohen.

Darauf hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 06.05.2019 – L 16 KR 121/19 B E – hingewiesen und im Eilverfahren in einem Fall, in dem die behandelnde Ärztin nach mehreren Schlaganfällen eines 61-jährigen Patienten,

  • weil Diäten und Cholesterinsenker bei diesem nicht den gewünschten Erfolg brachten und
  • ihm eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands drohte,

eine sog. Lipidapherese für erforderlich erachtet

  • und die zuständige Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung eine positive Empfehlung für die Behandlung abgegeben

hatte, die Krankenkasse des Patienten vorläufig zur Übernahme der Kosten für diese Behandlung verpflichtet.

Danach ist bei ansonsten dem Patienten

  • drohenden schweren Gesundheitsgefahren

im Eilverfahren

  • dem fachkundigen Votum der Kommission und
  • der Ansicht seiner behandelnden Ärzte

der Vorrang auch dann zu geben, wenn


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