…. wenn sie sich nicht schadensersatz- und/oder schmerzensgeldzahlungspflichtig machen wollen.
Mit Urteil vom 15.12.2017 – 26 U 3/14 – hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm darauf hingewiesen, dass bei Bestehen einer nur relativen Indikation zur Vornahme eines operativen Eingriffs,
- beispielsweise wenn wegen fehlender neurologischer Ausfallerscheinungen nur eine relative Indikation für eine Operation an der Lendenwirbelsäule besteht,
der operative Eingriff,
- wegen unzureichender Aufklärung des Patienten und damit mangels wirksamer Einwilligung,
dann widerrechtlich erfolgt, wenn der Patient nicht dezidiert darüber aufgeklärt worden ist, dass auch
- alternativ konservativ behandelt bzw.
- die konservative Behandlung als echte Behandlungsalternative fortgesetzt werden kann.
Begründet hat der Senat dies damit, dass
- die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes sei,
dem Patienten aber, wenn es mehrere Behandlungsmöglichkeiten gebe, damit dieser eine echte Wahlmöglichkeit habe,
- durch eine entsprechend vollständige Aufklärung die Entscheidung überlassen werden müsse,
- auf welchem Weg die Behandlung erfolgen solle und auf welches Risiko er sich einlassen wolle,
wobei je weniger dringlich sich der Eingriff – nach medizinischer Indikation und Heilungsaussicht – in zeitlicher und sachlicher Hinsicht darstelle, desto weitgehender Maß und Genauigkeitsgrad der Aufklärungspflicht seien,
- so dass bei einer nur relativ indizierten Operation regelmäßig auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun geboten sei.
Von einer
- hypothetischen Einwilligung des Patienten in die Operation
könne in einem solchen Fall, so der Senat weiter, dann nicht ausgegangen werden, wenn
- der Patient glaubhaft machen könne, dass er sich bei umfassender Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt zwischen den Behandlungsalternativen befunden hätte und
- dem Arzt der Nachweis, dass der Patient sich gleichwohl für den operativen Eingriff entschieden hätte, nicht gelingt.
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