Beschäftigte, die auf dem Rückweg von der Arbeit irrtümlich die direkte Strecke verlassen haben und verunfallen, sollten wissen

Beschäftigte, die auf dem Rückweg von der Arbeit irrtümlich die direkte Strecke verlassen haben und verunfallen, sollten wissen

…. wann (k)ein vom gesetzlichen Versicherungsschutz umfasster Wegeunfall vorliegen kann.

Mit Urteil vom 12.04.2024 – L 14 U 164/21 – hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Fall, in dem ein 

  • aufgrund einer Bewusstseinsstörung infolge diabetesbedingter Unterzuckerung

orientierungsloser Mann auf dem Rückweg von der Arbeit mit seinem PKW

  • an seiner Wohnung 

vorbeigefahren, 4 km danach auf die Gegenfahrbahn geraten, dort frontal mit einem LKW zusammengestoßen war und sich dabei 

  • erhebliche Verletzungen 

zugezogen hatte, entschieden, dass es sich dabei um keinen 

  • unter dem Schutz der Unfallversicherung stehenden

Wegeunfall

  • nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

gehandelt hat.

Begründet ist dies vom LSG damit worden, dass vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein 

  • Wegeunfall,

der sich auf

  • direkter Strecke von der Arbeit zur Wohnung

ereignet, umfasst ist und ein 

  • irrtümlicher Wegeunfall 

zwar ausnahmsweise auch dann versichert sein könne, sofern die Ursache des Verlassens der direkten Strecke 

  • allein in äußeren Umständen der Beschaffenheit des Verkehrsraums, z.B. Dunkelheit, Nebel oder schlechte Beschilderung liegt, 

nicht dagegen aber dann, wenn, wie hier, der gesetzlich Versicherte auf den Abweg 

  • infolge einer inneren Ursache, nämlich der Orientierungslosigkeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung infolge diabetesbedingter Unterzuckerung, 

geraten ist, weil die Einbeziehung solcher Abwege in die Wegeunfallversicherung 

  • eine Überdehnung des Versicherungsschutzes auf Arbeitswegen darstellen und 
  • dem Sinn und Zweck der Wegeunfallversicherung widersprechen 

würde.

Übrigens:
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen (Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen).