BSG entscheidet: Schüler, die in der Schulpause einen an die Schule angrenzenden Park zum Rauchen aufsuchen, sind 

BSG entscheidet: Schüler, die in der Schulpause einen an die Schule angrenzenden Park zum Rauchen aufsuchen, sind 

…. während ihres Aufenthalts dort nicht gesetzlich unfallversichert.

Mit Urteil vom 28.06.2022 – B 2 U 20/20 R – hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Fall, in dem ein Gymnasiast in dem schulnahen Stadtpark,

  • den er in der Schulpause zum Zigarettenrauchen mit zwei Mitschülern aufgesucht hatte,   

durch einen ihm

  • von einem Baum 

auf Kopf und Körper gefallenen Ast erheblich verletzt worden war, entschieden, dass der Schüler außerhalb des Schulgeländes 

  • nicht unfallversichert 

war und seine Klage 

  • auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls 

abgewiesen.

Schüler stehen danach 

  • außerhalb

des Schulgeländes, weil der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule 

  • grundsätzlich auf das Schulgelände 

beschränkt ist, dieser also 

  • ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit 

am Schultor endet, nicht unter dem 


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