…. Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises an einen Wohnmobilkäufer.
Mit Urteil vom 15.09.2023 – 8 U 24/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg Stellantis,
- den Mutterkonzern von Fiat,
wegen
- der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
zur Zahlung von Schadensersatz
- in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises
an den
eines gebrauchten, mit einem Dieselmotor ausgestatteten
verurteilt, nachdem bekannt geworden war, dass von Fiat
- in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland
für den Motorschutz nicht notwendige und daher
Abschalteinrichtungen verbaut wurden und weil unabhängige Abgastests sowie Messungen
- des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
bestätigt hatten, dass Wohnmobile,
- wie das von dem Käufer im Jahr 2020 erworbene,
die Abgasreinigung
- unter anderem etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors sowie
- in Abhängigkeit von der jeweiligen Außentemperatur (sogenanntes Thermofenster)
auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduzieren.
Die Verurteilung
- des Mutterkonzerns von Fiat zum Schadensersatz
erfolgte, da der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Musterverfahren,
- in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung,
mit Urteilen vom 26.06.2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 – entschieden hatte, dass auch dann, wenn
- keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Fahrzeugkäufers durch den Fahrzeughersteller
vorgelegen hat, sondern die
- illegale Abschalteinrichtung
von dem
- Fahrzeughersteller nur fahrlässig
eingebaut wurde,
- was das OLG als gegeben erachtete,
dem Fahrzeugkäufer gegen den Fahrzeughersteller auf der
- Grundlage des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf
- Ersatz des Differenzschadens
in Höhe von
- wenigstens 5% und
- höchstens 15%
des
zustehen kann
Übrigens:
Erlangte Nutzungsvorteile musste sich der Wohnmobilkäufer
- nach 13.000 gefahrenen Kilometern
im konkreten Fall nicht anrechnen lassen (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
Hinweis:
In unserem Blog
finden Sie,
- was für Fahrzeugkäufer wichtig zu wissen ist,
wenn sie vom Fahrzeughersteller,
- wegen Ausstattens des erworbenen Fahrzeugs mit einem Thermofenster oder einer anderen unzulässigen Abschalteinrichtung,
Ersatz des Differenzschadens fordern (wollen).
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