…. in der Motorsteuerung verfügen.
Mit Urteil vom 23.05.2019 – 5 A 2183/18 – hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover entschieden, dass die behördliche Anordnung der Außerbetriebsetzung (Betriebsuntersagung)
- eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuges,
- das (noch) kein Software-Update erhalten hat,
rechtmäßig ist.
Danach fehlt es bei Fahrzeugen,
- die über eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verfügen,
an
- der Zulassung und der Typengenehmigung,
so dass diese Fahrzeuge
- gemäß § 3 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden dürfen und
- nach § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter den Betrieb eines solchen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen kann.
Einen vorschriftsmäßigen Zustand können diese Fahrzeuge, so die Kammer, nur dadurch erlangen, dass,
- wie vom Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber dem Fahrzeughersteller angeordnet,
die Abschalteinrichtung
- durch das für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigte Software-Update
entfernt wird (Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 23.05.2019).
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