Mit Urteil vom 08.12.2022 hat die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
- auf Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-460/20
entschieden, dass, wenn ein Betroffener
dass Informationen in der Google-Suche
sind, Google
- die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen falschen Informationen bzw.
- den Link zu dem Artikel mit den falschen Informationen
löschen muss,
- ohne dass der Betroffene sich dafür zuerst an denjenigen wenden muss, der die Informationen ins Netz gestellt hat und
- ohne dass es hierfür einer Gerichtsentscheidung bedarf.
Zwar sehe, wie der EuGH ausgeführt hat, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausdrücklich vor, dass, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. für die
- Ausübung des Rechts auf freie Information
erforderlich ist, das
ausgeschlossen ist, dass allerdings dann, wenn zumindest ein für den gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil der Daten
ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information keine Berücksichtigung finden kann.
Hinweis:
Demjenigen, der von einer Suchmaschine die Löschung wegen eines unrichtigen Inhalts begehrt, obliegt der Nachweis, dass
- die Informationen offensichtlich unrichtig sind oder
- zumindest ein für diese Informationen nicht unbedeutender Teil dieser Informationen offensichtlich unrichtig ist,
wobei es hierfür ausreicht,
- relevante und hinreichende
Nachweise vorzulegen,
- die das Begehren auf Löschung stützen können und
- die offensichtliche Unrichtigkeit der Informationen belegen.
Den Löschungsantrag ablehnen darf der Suchmaschinenbetreiber nur, wenn sich aus den vorgelegten Nachweisen die
- offensichtliche Unrichtigkeit
der in dem aufgelisteten Inhalt stehenden Informationen
ergibt.
Lehnt der Suchmaschinenbetreiber den Löschungsantrag ab, kann der Betroffene sich an
- die Kontrollstelle oder
- das Gericht
wenden, damit diese
- die erforderlichen Überprüfungen
vornehmen und den Verantwortlichen anweisen, die
zu ergreifen.
In einem solchen Fall verlangt der EuGH von dem Betreiber der Suchmaschine,
- sofern ihm das Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Kenntnis gebracht worden ist,
dass der Suchmaschinenbetreiber die
über das
informiert, in dem die Frage geklärt werden soll, ob in einem Inhalt enthaltene Informationen
sind (Quelle: Pressemitteilung des EuGH).
Ähnliche Beiträge