Käufer eines Tieres sollten wissen, dass ein erworbenes Tier, unabhängig von genetischen Anlagen, so lange im juristischen Sinne als gesund 

…. anzusehen ist, bis sich erste Krankheitssymptome zeigen.

Mit 

  • nunmehr vom Oberlandesgericht (OLG) München bestätigtem 

Urteil vom 15.12.2023 – 2 O 8062/22 – hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I die Klage einer Frau abgewiesen, die ein 11 Jahre altes Pony, 

  • nach Besichtigung und Proberitt, 

erworben, jedoch deshalb, weil das Pony bereits wenige Tage nach der Übergabe an mehreren Stellen,

  • unter anderem an Mähne, Hals, Bauchnaht, Ohren und Schweifansatz, 

Scheuerstellen aufwies sowie festgestellt worden war, dass das Pony 

  • aufgrund einer genetischen Disposition an einem Sommerekzem  

erkrankt war, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Verkäuferin,

  • die die Rücknahme des Ponys ablehnte,

 auf   

  • Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500.- Euro 
  • Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Ponys

verklagt hatte. 

Begründet ist die Klageabweisung damit worden, dass das Pony zwar 

  • an einem Sommerekzem erkrankt und 
  • wegen dieser Erkrankung zumindest ein erheblicher Mehraufwand an der erforderlichen Pflege für das Pony zu erwarten 

sei, dass ein Tier jedoch, 

  • unabhängig von den genetischen Anlagen,

so lange im juristischen Sinne als gesund 

  • und somit als nicht mangelhaft

anzusehen ist, bis sich 

  • erste Symptome der Krankheit 

zeigen und dass das Pony bereits 

  • vor Auftreten der Symptome bei der Erwerberin 

an dem 

  • Sommerekzem

litt, war nicht zweifelsfrei feststellbar, zumal, 

  • wie der vom Gericht bestellte Sachverständige hierzu ausführte,

der Krankheitsausbruch auch ein die Krankheit auslösendes Ereignis, 

  • meist in Form eines Mückenstiches, 

voraussetzt (Quelle: Pressemitteilung des LG München I).