Käufer eines Tieres sollten wissen, dass ein erworbenes Tier, unabhängig von genetischen Anlagen, so lange im juristischen Sinne als gesund 

Käufer eines Tieres sollten wissen, dass ein erworbenes Tier, unabhängig von genetischen Anlagen, so lange im juristischen Sinne als gesund 

…. anzusehen ist, bis sich erste Krankheitssymptome zeigen.

Mit 

  • nunmehr vom Oberlandesgericht (OLG) München bestätigtem 

Urteil vom 15.12.2023 – 2 O 8062/22 – hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I die Klage einer Frau abgewiesen, die ein 11 Jahre altes Pony, 

  • nach Besichtigung und Proberitt, 

erworben, jedoch deshalb, weil das Pony bereits wenige Tage nach der Übergabe an mehreren Stellen,

  • unter anderem an Mähne, Hals, Bauchnaht, Ohren und Schweifansatz, 

Scheuerstellen aufwies sowie festgestellt worden war, dass das Pony 

  • aufgrund einer genetischen Disposition an einem Sommerekzem  

erkrankt war, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Verkäuferin,

  • die die Rücknahme des Ponys ablehnte,

 auf   

  • Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500.- Euro 
  • Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Ponys

verklagt hatte. 

Begründet ist die Klageabweisung damit worden, dass das Pony zwar 

  • an einem Sommerekzem erkrankt und 
  • wegen dieser Erkrankung zumindest ein erheblicher Mehraufwand an der erforderlichen Pflege für das Pony zu erwarten 

sei, dass ein Tier jedoch, 

  • unabhängig von den genetischen Anlagen,

so lange im juristischen Sinne als gesund 

  • und somit als nicht mangelhaft

anzusehen ist, bis sich 

  • erste Symptome der Krankheit 

zeigen und dass das Pony bereits 

  • vor Auftreten der Symptome bei der Erwerberin 

an dem 

  • Sommerekzem

litt, war nicht zweifelsfrei feststellbar, zumal, 

  • wie der vom Gericht bestellte Sachverständige hierzu ausführte,

der Krankheitsausbruch auch ein die Krankheit auslösendes Ereignis, 

  • meist in Form eines Mückenstiches, 

voraussetzt (Quelle: Pressemitteilung des LG München I).