…. anzusehen ist, bis sich erste Krankheitssymptome zeigen.
Mit
- nunmehr vom Oberlandesgericht (OLG) München bestätigtem
Urteil vom 15.12.2023 – 2 O 8062/22 – hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I die Klage einer Frau abgewiesen, die ein 11 Jahre altes Pony,
- nach Besichtigung und Proberitt,
erworben, jedoch deshalb, weil das Pony bereits wenige Tage nach der Übergabe an mehreren Stellen,
- unter anderem an Mähne, Hals, Bauchnaht, Ohren und Schweifansatz,
Scheuerstellen aufwies sowie festgestellt worden war, dass das Pony
- aufgrund einer genetischen Disposition an einem Sommerekzem
erkrankt war, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Verkäuferin,
- die die Rücknahme des Ponys ablehnte,
auf
- Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500.- Euro
- Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Ponys
verklagt hatte.
Begründet ist die Klageabweisung damit worden, dass das Pony zwar
- an einem Sommerekzem erkrankt und
- wegen dieser Erkrankung zumindest ein erheblicher Mehraufwand an der erforderlichen Pflege für das Pony zu erwarten
sei, dass ein Tier jedoch,
- unabhängig von den genetischen Anlagen,
so lange im juristischen Sinne als gesund
- und somit als nicht mangelhaft
anzusehen ist, bis sich
- erste Symptome der Krankheit
zeigen und dass das Pony bereits
- vor Auftreten der Symptome bei der Erwerberin
an dem
litt, war nicht zweifelsfrei feststellbar, zumal,
- wie der vom Gericht bestellte Sachverständige hierzu ausführte,
der Krankheitsausbruch auch ein die Krankheit auslösendes Ereignis,
- meist in Form eines Mückenstiches,
voraussetzt (Quelle: Pressemitteilung des LG München I).
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