Was Fahrzeugeigentümer wissen sollten, wenn sie ihr Fahrzeug vollkaskoversichert haben und dieses bei einem Verkehrsunfall,

Was Fahrzeugeigentümer wissen sollten, wenn sie ihr Fahrzeug vollkaskoversichert haben und dieses bei einem Verkehrsunfall,

…. für den ein anderer einstandspflichtig ist, beschädigt wird. 

Mit Urteil vom 17. November 2020 – VI ZR 569/19 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass, wenn bei einem Verkehrsunfall 

  • ein vollkaskoversichertes Fahrzeug 

beschädigt wird 

  • und für den Schaden ein anderer einstandspflichtig ist,

der Eigentümer des beschädigten vollkaskoversicherten Fahrzeugs grundsätzlich nicht verpflichtet ist, 

  • den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen,

etwa um 

  • die Zeit eines Nutzungsausfalls und damit 

die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung 

  • des einstandspflichtigen Schädigers und 
  • dessen Haftpflichtversicherers 

möglichst gering zu halten.

Begründet hat der Senat dies u. a. damit, dass 

  • Sinn und Zweck der Kaskoversicherung nicht die Entlastung des Schädigers ist,

vielmehr sich der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung den Versicherungsschutz für die Fälle erkauft, in denen ihm ein 

  • nicht durch andere zu ersetzender 

Schaden verbleibt.


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