Wenn der Polizeihund zubeißt

Wenn der Polizeihund zubeißt

Ein polizeilicher Hundeführer muss seinen Hund auch in einer Festnahmesituation so beherrschen und kontrollieren, dass ein willkürliches Beißen des Hundes ausgeschlossen ist.

Das hat der unter anderem für Amtshaftung zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit Urteil vom 18.06.2015 – 9 U 23/14 – entschieden und in einem Fall, einem 14-jährigen Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 € zugesprochen,

  • weil er, als er sich im Rahmen einer polizeilichen Fahndung nach dem Täter eines Raubüberfalls der polizeilichen Kontrolle entziehen wollte und deshalb unter Einsatz eines Diensthundes festgenommen werden sollte,
  • von dem Diensthund mehrfach gebissen worden war, so dass er aufgrund der Verletzungen mehrere Tage seine Hände nicht benutzen konnte.

 

Nach Auffassung des 9. Zivilsenats des OLG Karlsruhe lag eine zumindest fahrlässige Amtspflichtverletzung des Hundeführers der Polizei vor, für welche das Land als Dienstherr einzustehen hat.
Der Senat ging dabei davon aus, dass die Polizeibeamten damals berechtigt waren, den Kläger vorläufig festzunehmen, weil zunächst der Verdacht einer Straftat gegen ihn bestand, auch wenn, wie sich später herausstellte, er mit dem Raubüberfall nichts zu tun hatte.
Nach Ansicht des Senats entsprach der Hundeeinsatz jedoch nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der Anwendung des sogenannten unmittelbaren Zwangs.
Für die Vielzahl der Bissverletzungen, die der Kläger erlitten habe, sah der Senat keinen nachvollziehbaren Grund und das Ausmaß der Verletzungen erachtete er als unverhältnismäßig.

Ein Hundeführer der Polizei sei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es – jedenfalls – bei einem einzelnen, der Festnahme dienenden Biss bleibt. Der polizeiliche Hundeführer müsse den Hund auch in einer Festnahmesituation so beherrschen und kontrollieren, dass ein willkürliches Beißen des Hundes ausgeschlossen sei.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 02.07.2015 mitgeteilt.

 


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