Wer eine Immobilie zu erwerben beabsichtigt, sollte wissen, dass keine Grunderwerbsteuer für zusammen mit der Immobilie verkaufter

Wer eine Immobilie zu erwerben beabsichtigt, sollte wissen, dass keine Grunderwerbsteuer für zusammen mit der Immobilie verkaufter

…. gebrauchter beweglicher Gegenstände anfällt, wenn

  • diese werthaltig sind, wie das beispielsweise bei einer Einbauküche und/oder Markisen der Fall ist,
  • im notariellen Kaufvertrag gesonderte Kaufpreise für die Immobilie sowie die gebrauchten beweglichen Gegenstände ausgewiesen sind und
  • keine Anhaltspunkte bestehen, dass der für die gebrauchten beweglichen Gegenstände angesetzte Kaufpreis unrealistisch ist.

Das hat das Finanzgericht (FG) Köln mit Urteil vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16 – entschieden.

Danach sind bei der Besteuerung, wenn beispielsweise

  • ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und

im notariellem Kaufvertrag vereinbart wird, dass

  • von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfallen,

die in dem Kaufvertrag gesondert vereinbarten Kaufpreise

  • von 383.000 Euro für die Immobilie und
  • von 9.500 Euro für die Einbauküche und Markisen

grundsätzlich solange zugrunde zu legen, solange

  • keine Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestehen (Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 20.07.2018).

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