Wichtig zu wissen, wenn fristgebundene Schreiben zur Post zum Versand gegeben werden

Der mit der Reform des Postrechts 2024 in Kraft getretene § 18 Abs. 1 Postgesetz (PostG), der bestimmt, dass Universaldienstanbieter von den an einem Werktag eingelieferten 

  • inländischen Briefsendungen und 
  • inländischen Paketen 

im Jahresdurchschnitt jeweils zustellen müssen,

  • mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 
  • 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag, 

sieht 

  • im Vergleich zur vorherigen Regelung in § 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung 

deutlich längere Beförderungszeiten vor. 

Deshalb können sich Absender von 

  • zur Post gegebenen 

Briefen nicht mehr darauf verlassen, dass ihr Brief 

  • binnen ein bis zwei Werktagen 

zugestellt wird. 

Vielmehr muss nunmehr beim Postversand von 

  • fristgebundenen

Schreiben ein 

  • ausreichender Zeitpuffer 

einkalkuliert werden. 

Ansonsten trägt der Absender das volle Risiko, dass sein Schreiben verspätet beim Adressaten eingeht. 

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main 

  • mit Beschluss vom 18.09.2025 – 6 UF 176/25 – 

hingewiesen und in einem Fall, in dem ein Kindsvater 

  • in einem Sorgerechtsstreit gegen eine ergangene Entscheidung eine fristgebundene Beschwerde einlegen wollte, 

die Beschwerde an das Gericht 

  • per Einwurfeinschreiben 

am Samstagvormittag, in der irrtümlichen Annahme, dass diese dort spätestens am darauffolgenden Montag, 

  • an dem die Beschwerdefrist endete, 

eingehen würde, aufgegeben hatte, das Beschwerdeschreiben tatsächlich aber erst 

  • am Dienstag und damit 

verspätet eingegangen war, dem Kindsvater die von ihm beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist mit der Begründung versagt, dass  

  • seit der Postrechtsreform 2024 angesichts der mittlerweile üblichen Postlaufzeiten 

niemand mehr erwarten könne, dass ein am

  • Samstag

aufgegebener fristgebundener Schriftsatz das Gericht garantiert 

  • am folgenden Montag 

auch erreicht und deswegen dem Kindsvater an der Fristversäumnis ein 

  • Mitverschulden

trifft (Quelle: beck-aktuell HEUTE IM RECHT).