LG Köln entscheidet: Reisebüro kann schadensersatzpflichtig sein, wenn es bei Buchung einer Pauschalreise nicht über Visumerfordernis und 

LG Köln entscheidet: Reisebüro kann schadensersatzpflichtig sein, wenn es bei Buchung einer Pauschalreise nicht über Visumerfordernis und 

…. die ungefähre Ausstellungsfrist informiert hat.   

Mit Urteil vom 29.07.2024 – 17 O 139/23 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem der Kläger in einem Reisebüro

  • für sich und seine Familie 

„last minute“ eine achttätige, 

  • bereits in zwei Tagen beginnende 

Pauschalreise nach Kenia gebucht hatte, dabei nicht darauf hingewiesen worden war, dass

  • zur Einreise nach Kenia 

ein Visum benötigt wird,

  • dessen Ausstellung selbst im Eilverfahren drei Tage dauere

 und der mit seiner Familie, 

  • wegen fehlender Visa, 

von der Fluggesellschaft nicht mitgenommen worden war, den Betreiber des Reisebüros verurteilt, dem Kläger den 

  • geleisteten

Reisepreis rückzuerstatten sowie die

  • aufgewandten

Versicherungskosten zu ersetzen.

Begründet ist dies vom LG damit worden, dass der Betreiber des Reisebüros, 

  • durch das Unterlassen seiner Angestellten den Kläger über das Visumserfordernis für die Einreise nach Kenia sowie der ungefähren Fristen für die Visaerlangung zu informieren, 

seinen Beratungspflichten gemäß § 651v Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 des Einführungsgesetzes zum BGB nicht genügt hat, der Kläger nicht gehalten gewesen sei, 

  • sich selbst die allgemeinen Informationen zur Einreise nach Kenia herauszusuchen, 

er demzufolge so zu stellen sei, 

  • wie er bei ordnungsgemäßer Aufklärung stehen würde 

und insoweit die Vermutung dafür spreche, dass er 

  • bei richtiger Aufklärung, insbesondere über die Risiken einer möglicherweise nicht rechtzeitigen Erlangung der erforderlichen Visa, 

von der Buchung im gewählten Zeitraum Abstand genommen hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Quelle: LTO Legal Tribune Online).